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Beginn und Aufnahme einer Psychotherapie


Unabhängig von dem Angebot der Psychotherapeutischen Sprechstunde gehen der Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung mindestens zwei, maximal vier probatorische Sitzungen voraus. Diese dienen der vertieften diagnostischen Einschätzung und gemeinsamer Überlegungen zu Therapiezielen. Darüber hinaus bietet diese Phase die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens in der therapeutischen Beziehung. Den probatorischen Sitzungen schließt sich nach Antragsstellung die eigentliche psychotherapeutische Behandlung an, die als Kurzzeittherapie (12-24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60-100 Sitzungen) durchgeführt werden kann. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.


Kosten

Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten für die Behandlung in der Regel in vollem Umfang getragen, sofern die Psychotherapie indiziert ist. Der Umfang der Kostenübernahme durch die Privatkrankenkassen bzw. Beihilfe ist bei den verschiedenen Versicherungsträgern unterschiedlich geregelt. Für genaue Modalitäten können Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger informieren.


 


PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE

Dr. med Ursula Stiegemann
Ärztin für Psychiatrie & Psychotherapie

Telefon: 0511. 22 88 126
Fax: 0511. 22 88 217

Kreuzweg 12
30880 Hannover Laatzen


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