Beginn und Aufnahme einer Psychotherapie
Unabhängig von dem Angebot der Psychotherapeutischen Sprechstunde gehen der Aufnahme einer psychotherapeutischen
Behandlung mindestens zwei, maximal vier probatorische Sitzungen voraus. Diese dienen der vertieften diagnostischen
Einschätzung und gemeinsamer Überlegungen
zu Therapiezielen. Darüber hinaus bietet diese Phase die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens
in der therapeutischen Beziehung. Den probatorischen Sitzungen schließt sich nach Antragsstellung
die eigentliche psychotherapeutische Behandlung an, die als Kurzzeittherapie
(12-24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60-100 Sitzungen) durchgeführt werden kann.
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.
Kosten
Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten für die Behandlung in der Regel in vollem Umfang getragen,
sofern die Psychotherapie indiziert ist. Der Umfang der Kostenübernahme durch die Privatkrankenkassen bzw.
Beihilfe ist bei den verschiedenen Versicherungsträgern unterschiedlich geregelt. Für genaue Modalitäten
können Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger informieren.
PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE
Dr. med Ursula Stiegemann
Ärztin für Psychiatrie & Psychotherapie
Telefon: 0511. 22 88 126
Fax: 0511. 22 88 217
Kreuzweg 12
30880 Hannover Laatzen