Psychotherapeutische Sprechstunde
Die psychotherapeutische Versorgung wurde vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 01. April 2017 neu strukturiert.
Die Verantwortlichen aus Politik und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) erwarten mit den umfänglichen
Veränderungen einen niederschwelligen Zugang und ein insgesamt flexibleres Versorgungsangebot.
Was ist bedeutsam für Sie!
Neu und für alle (ärztlichen und psychologischen) Psychotherapeuten verpflichtend geregelt ist die sog.
Psychotherapeutische Sprechstunde. Diese dient der Abklärung, ob es sich bei Ihren Problemen um eine
psychische Erkrankung handelt und die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie sinnvoll und notwendig ist,
also eine Indikation nach den Psychotherapierichtlinien vorliegt oder ob es sich um eine Problematik handelt,
die auch mit Hilfe beratender Angebote eine angemessene Lösung finden kann.
Sofern ich im Gespräch mit Ihnen den Eindruck erhalte, dass eine Psychotherapie hilfreich sein könnte,
überlegen wir gemeinsam, wie das weitere Vorgehen aussehen könnte. Die Sprechstunde bedeutet
nicht automatisch, dass ich Sie psychotherapeutisch weiter begleiten kann.
PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE
Dr. med Ursula Stiegemann
Ärztin für Psychiatrie & Psychotherapie
Telefon: 0511. 22 88 126
Fax: 0511. 22 88 217
Kreuzweg 12
30880 Hannover Laatzen